Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten zum Wirtschaftsfachwirt IHK – so sparst du dir die
Kosten für die Weiterbildung
Zuletzt aktualisiert: October, 2024
Wer sich über eine Weiterbildung zum Fachwirt IHK Gedanken macht, kommt nicht umhin, sich mit den anfallenden Kosten auseinanderzusetzen ( mehr zu den Kosten findest du hier). Bedenkt man, dass sich der Titel langfristig in einem höheren Gehalt und besseren Aufstiegsmöglichkeiten niederschlägt, erscheint die Zusatzqualifikation als sinnvolle Zukunftsinvestition.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse zur Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt IHK zu erhalten. Grundsätzlich ist eine finanzielles Unterstützung jedoch immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die wichtigsten Finanzierungsangebote habe ich dir hier einmal zusammengestellt:
Das Meister-Bafög – die wichtigste Förderung
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ermöglicht hier – auch für ein Fernstudium – eine Unterstützung bis zu 10.226 Euro. Nachgewiesen werden müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrere Jahre Berufserfahrung. Daneben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten: Von der Bundeswehr, die Kosten für Aus- und Fortbildung bis zu 100 Prozent übernimmt, über Steuervergünstigungen bis zu Angeboten für Kurzarbeiter – eine gute Finanzierungsplanung vorab zahlt sich aus!
Der Bildungsgutschein und die AZAV Zertifizierung
Beim Bildungsgutschein übernimmt die Bundesagentur für Arbeit sämtliche Fortbildungskosten zu 100 Prozent. Gefördert werden Arbeitgeber mit befristetem Arbeitsvertrag und Arbeitslose. Allerdings muss die jeweilige Weiterbildung nach § 85 SGB II zugelassen sein. Es gibt kein grundsätzliches Recht auf Kostenerstattung: Die zuständige Arbeitsagentur entscheidet darüber, ob einem Antrag stattgegeben wird.
Tipp: Fernstudiengänge sind nach AZAV zertifiziert und damit zu 100 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit förderungsfähig. Welche Anbieter dazu gehören kannst siehst du hier:
Der Bildungskredit der Bundesregierung
Einkommens- und vermögensunabhängig kann ein Bildungskredit bei der Bundesregierung beantragt werden. Die wesentlichen Pluspunkte sind: Der Zinssatz ist günstig, die Beantragung einfach. Kredit kann zwischen 1.000 und 7.200 Euro gewährt werden und erst vier Jahre nach Kreditaufnahme muss die Finanzierungshilfe in Raten abbezahlt werden.
Die Begabtenförderung
Ganz anders sind die Regelungen bei der Begabtenförderung: Hier entscheiden Alter, schulische Leistungen oder besondere Leistungsnachweise in der Ausbildung, wer einen Zuschuss von bis zu 5.100 Euro erhält. Dieses Stipendium der Bundesregierung wird jungen Erwachsenen bis zu 24 Jahren erteilt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Entsprechende Anträge stellt man bei der „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung“.
Tipp: Viele trauen sich nicht sich für die Förderung zu bewerben weil sie glauben, sie hätten nicht die notwendigen Voraussetzungen. Das ist völliger quatsch! Ihr werdet überrascht sein wie oft die Begabtenförderung pro Jahr vergeben wird.
Den Bildungsurlaub nicht vergessen!
Anders als beim landläufigen Begriff „Bildungsurlaub“ ist hier ein gesetzlich verbrieftes Recht gemeint. Er besagt, dass Arbeitgeber auch während einer Festanstellung für eine berufliche Weiterbildung freizustellen sind. Allerdings variiert die Freistellungsdauer von Bundesland zu Bundesland. Im Durchschnitt kann man mit fünf Tagen pro Jahr rechnen. Aufgepasst: Die Kosten für die Ausbildungsmaßnahme muss der Auszubildende tragen – der Arbeitgeber hingegen übernimmt die Lohnfortzahlung. Dieser Antrag kann auch für ein Fernstudium gestellt werden.
Die Bildungsprämie der Bundesregierung
Wer nicht mehr als 25.600 Euro im Jahr verdient, kann einen Gutschein – die Bildungsprämie – bei der Bundesregierung beantragen. Grundsätzlich können bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten übernommen werden, allerdings nicht mehr als 500 Euro. Nicht viel aber immerhin!
Das Kindergeld bis 25 Jahre
Eltern können für ihre Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld beantragen, sofern sich diese in der Ausbildung befinden. Ob es sich um ein Studium oder eine Fortbildungsmaßnahme im Rahmen einer Ausbildung handelt, spielt dabei keine Rolle. Der monatliche Zuschuss liegt beim Kindergeld zwischen 180 und 210 Euro. Den entsprechenden Antrag müssen Eltern bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Interessant ist, dass Kindergeld auch für ein Fernstudium gezahlt wird, das neben einer Berufsausbildung absolviert wird.
Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
In NRW, Sachsen, Thüringen, Hessen und Brandenburg werden Bildungsschecks ausgestellt, bei denen bis zu 500 Euro für die Fortbildung übernommen wird. Mitarbeiter aus Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern können diese Unterstützung beantragen.
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